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Kostenerstattung bei Deutscher Privater Vollversicherung mit Beihilfen | Ambulante Versorgung | Diagnoseklinik München

Deutsche Private Vollversicherung mit Beihilfeberechtigung

Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung

  • Ambulant erbrachte Leistungen sind im Rahmen der entsprechenden Gebührenverzeichnisse ohne weiteres beihilfefähig. Die anfallenden Kosten der jeweiligen Behandlung werden bei ambulanten Eingriffen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und durch die Beihilfestellen erstattet.
  • Eine Erstattung erfolgt nur innerhalb des Gebührenrahmens der GOÄ. Eine darüber hinausgehende Erstattung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
  • Vorsorgeleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Programme erstattet.