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Kostenerstattung bei Europäischer Privater Krankenversicherung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Europäische Private Krankenversicherung

Kostenerstattung bei stationärer Behandlung

  • Hier gilt das Gleiche wie bei der ambulanten Behandlung. Der privat versicherte EU-Patient hat im Normalfall keine Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung. Allerdings sollte die Auslandsbehandlung im Vorfeld genehmigt werden.
  • Die Kostenerstattung erfolgt dann in der Regel in der Höhe dessen, was die Behandlung im Inland gekostet hätte.